Die Durchsetzung gewerb. Schutzrechte
Die Durchsetzung von Schutzrechten verfolgt in der Regel zwei Ziele. Einerseits sollen konkrete Verletzungshandlungen gestoppt werden, und andererseits soll ein Ausgleich für entstandenen Schaden erwirkt werden.
Viele positive bewertete Effekte gehen mit der Durchsetzung von Schutzrechten einher. Beispielsweise ist die Identifikation von Lizenznehmern in vielen Branchen eine echte Herausforderung. Wenn jedoch eine Verletzungshandlung festgestellt wurde, ist es oftmals nur noch ein kleiner Schritt zum Lizenzabkommen.
Die Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte ist Sache des Rechtsinhabers. Man sollte also nicht erwarten, dass Marken- oder Patentämter Partei ergreifen. Die Verwaltung gewerblicher Schutzrechte erfordert daher eine kontinuierliche Analyse des Marktes, sowie der Wettbewerber.
Wird eine Verletzung festgestellt können verwaltungs-, zivil-, und strafrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.
1. Schritt: Außergerichtliche Einigung
Eine erster Schritt zur Durchsetzung ist das Unterlassungsschreiben. Diese Maßnahme ist wenig aufwendig und trotzdem -in vielen Fällen- recht wirkungsvoll. Das kann damit zusammenhängen, dass sich mutmaßliche Rechtsverletzer ihrem Vergehen oftmals nicht bewusst sind. Fast die Hälfte aller europäischen, kleinen- und mittelständigen Unternehmen (48%) treffen keinerlei Vorkehrungen Schutzrechte Dritter nicht zu verletzen.¹
Quelle: Eigene Darstellung
Sollte die Gegenseite einlenken können Schadensersatzforderungen gegebenenfalls in einem außergerichtlichen Forum (Mediation oder Schiedsverfahren) geltend gemacht werden. Auch die Schließung eines Lizenzvertrages kann dabei in Erwägung gezogen werden.
Quelle: Eigene Darstellung
Oftmals ist es Möglich eine Streitfall durch die oben genannten Methoden beizulegen. Falls nicht, besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Durchsetzung.
2. Schritt: Gerichtliche Durchsetzung
Es ist empfehlenswert vor der Ergreifung von Durchsetzungsmaßnahmen eine Strategie zu erarbeiten. Dabei sollten einige Punkte frühstmöglich geklärt werden:
- Ein Rechtsbeistand sollte bestimmt werden, da in vielen Fällen eine Selbstvertretung vor Gericht nicht zugelassen ist.
- Es sollte ein Entscheidung über den Gerichtsstand (also den Ort der Verfahrens) getroffen werden.
- Gegebenenfalls sollte eine einstweilige Verfügung und Beschlagnahmung veranlasst werden.
(Diese Maßnahme dient je nach Umstand auch zur Beweissicherung)
Quelle: Eigene Darstellung
Ein zivilrechtliches Verfahren ist in der Regel langwierig und aufwendig. In Fällen von Fälschung und Piraterie kann auch ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden. Dabei kommt es oft zu einer Beschleunigung des Gesamtprozesses. In strafrechtlichen Verfahren werden Fälle von öffentlichem Interesse behandelt. Dementsprechend ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft, um kriminelle Handlungen aufzudecken, und im anschließenden Verfahren die Verantwortlichen zu Rechenschaft zu ziehen.
Innerhalb der EU können auch die Zollbehörden, auf Antrag des Rechtsinhabers, Waren zurückhalten. Dies entspricht auch einer Form der Durchsetzung. Dies kann ebenfalls im Rahmen der Erstellung einer Durchsetzungsstrategie abgewogen werden.
¹ 2019 INTELLECTUAL PROPERTY SME SCOREBOARD, European Union Intellectual Property Office, Oktober 2019, Seite 13