
Aktueller Stand der Technik
Einführung Der aktuelle Stand der Technik ist im Patentgesetz (§ 3 PatG) folgendermaßen definiert: „Der Stand der Technik umfaßt alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind…“ Der aktuelle