Einführung
Rechtsstandsdaten von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs zeigen die Zustandsänderung im „Leben“ dieser Schutzrechte an. Man spricht hier auch von Verfahrensdaten, insbesondere während der Registrierung oder laufenden Gerichtsverfahren.
Den Rechtsstand zu ermitteln kann das Ziel, oder Teil, einer Recherche sein. „Freedom to Operate“-Recherchen beinhalten typischerweise nicht nur eine Auflistung der Schutzrechte im Umfeld der eigenen Erfindung, sondern auch deren rechtlichen Status – den Rechtsstand.
Informationen aus Rechtsstandsdaten
Rechtsstände offenbaren diverse Informationen über Patente, und ermöglichen nicht selten auch die qualitative Bewertung der Schutzrechte.
Hat das Patent beispielsweise einen Einspruch, oder einer Nichtigkeitsklage überstanden, steigert dies für gewöhnlich dessen Wert.
Auch die Aktivitäten von Wettbewerben können bei Rechtsstandsrecherchen, z.B. durch Inhaberwechsel, oder die Länderauswahl bei der Anmeldung, aufgedeckt werden.
Quellen für Rechtsstandsdaten
Rechtsstandsdaten können am einfachsten online eingesehen werden, sofern es sich um die Akten neuerer Schutzrechte handelt. Die Ämter veröffentlichen die Daten regelmäßig in elektronischer Form.
Das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt), beispielsweise, bietet online Einsicht für sämtliche Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen ab 1981 an. Dazu muss man zuerst im sogenannten DPMAregister das jeweilige Schutzrecht ausfindig machen. Anschließend gelangt man über das Menü (3 Punkte rechts, oben) zur Akteneinsicht.
Bei dem sogenannten DPMAregister handelt es sich um die Online-Datenbank des DPMA. Hier können die Akten deutscher Schutzrechtsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsstandsdaten von Gebrauchsmustern, Marken und Designs können erst nach deren Eintragung eingesehen werden, während die Daten von Patenten bereits ab deren Offenlegung (i.d.R. 18 Monaten nach Anmeldung) einsehbar sind.
Neben den Registern können auch die Publikationsdatenbanken der Ämter Informationen zu Rechtstands- oder Verfahrensdaten enthalten.
Einsicht in ältere gedruckte Akten (vor 1981) kann ausschließlich per Brief oder per Fax beim DPMA beantragt werden.