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Patentkosten

EINLEITUNG

Patentkosten setzen sich im Wesentlichen aus 3 Bestandteilen zusammen:

  • Ausformulierung der Patentschrift
    • je nach Umfang, Komplexität, Erfahrung des Anwalts, etc.
      • ca. 2.500-10.000€ (inkl. Ansprüche, Beschreibung, Zusammenfassung, Zeichnungen)
  • Gebühren für die Anmeldung (inkl. administrative Kosten)
    • je nach Anmeldemodalitäten
      • ca. 990€ (DE, national) – ca. 5.000€ (PCT, international)
  • Jahres- bzw. Erhaltungsgebühren
    • je nach Anmeldemodalitäten & Laufzeit
 

Die folgende Grafik veranschaulicht beispielhaft die kumulativen Kosten bei verschiedenen Anmeldevarianten.

Abb. 1 - Eigene Darstellung
*Kosten der Formulierung durch einen Patentanwalt ca. 7000€ (mittlere bis hohe Komplexität)
**Europäische Anmeldung (EP) in DE, UK, FR, IT
***Internationale Anmeldung (PCT/WO) in mindestens 8 Staaten

Nationalen Anmeldungen können über einen Zeitraum von 20 Jahren zwischen 10.000 und 20.000€ kosten. Während sogenannten Sammelanmeldungen (PCT, international) schon nach 10 Jahren die 100.000€ Marke überschreiten können. Da hier die Erhaltungsgebühren parallel bei mehreren nationalen Ämtern zu entrichten sind. Das gilt übrigens auch für die Anmeldegebühren.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich: Patente sollten keinesfalls nur juristisch bewertet werden. Eine kontinuierliche wirtschaftliche Betrachtung ist ebenso wichtig. So können unnötige Mehrkosten vermieden werden. Im folgenden soll näher auf die verschiedenen Kostenbestandteile und deren Zusammensetzung eingegangen werden…

FORMULIERUNG

Vor der Anmeldung muss die Patentschrift ausformuliert werden. Die Kosten können hier stark variieren. Man sollte aber aufgrund der Honorare von Patentanwälten (üblich sind ca. 250-300€/h) von mehreren Tausend Euro ausgehen.

Normalerweise wird der Anwalt zuerst den Stand der Technik ermitteln und sich in die Thematik einarbeiten. Dazu kommen nicht selten Erfinderinterviews, sowie die Anfertigung von Zeichnungen. Zuletzt erfolgt die schriftliche Ausformulierung, die in der Regel mehreren Revisionen erfordert. Dabei ist ein Umfang von 20-30 Seiten nicht unüblich.

Bezüglich der Ausformulierung gibt es verschiedene Faktoren, die den Arbeitsaufwand wesentlich beeinflussen:

  • Komplexität der Technologie
  • Umfang und Qualität der Erfindungsbeschreibung
  • Erfahrung des Patentanwalts
  • Stand der Technik bereits ermittelt (ja/nein)
  • Zeichnungen vorhanden (ja/nein)

 

Es empfiehlt sich grundsätzlich einen Patentanwalt mit relevantem technischen Hintergrund zu engagieren. Die Erfahrung des Anwalts beeinflusst sowohl die Qualität des Patents, als auch den Ablauf und Ausgang des Anmeldeprozesses. Darüber hinaus verringert sich die Zeit für die Ermittlung des Standes der Technik und die Einarbeitung in die Thematik.

ANMELDUNG & ADMINISTRATIVE KOSTEN

Einen weiteren Bestandteil der Patentkosten bilden die amtlichen Gebühren. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht ausgewählter Länder:

Hinzu kommen administrativen Kosten, die bei einer Patentanmeldung entstehen. Hierzu zählt z.B. die Übernahme der amtlichen Vertretung durch den Patentanwalt. Insbesondere bei Anmeldungen im Ausland ergeben sich neben den amtlichen Gebühren zusätzliche administrative Kosten. Diese entstehen aufgrund der nötigen Korrespondenz zwischen den beteiligten inländischen und ausländischen Anwälten.

Jahresgebühren

Den dritten Bestandteil der Patentkosten bilden die sogenannten Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung.Bei Registrierungen in mehreren Ländern, fallen diese Gebühren entsprechend mehrfach an. Die obere Grafik veranschaulicht beispielhaft diese Kosten in Bezug auf die Lebensdauer von Patenten.

 

Innerhalb der 20-jährigen Laufzeit können so beträchtliche Kosten entstehen. Diese können unter Umständen durch Lizenzeinnahmen kompensiert werden. Denkbar wäre aber auch die Kommerzialisierung bzw. Verwertung eines Patents vor Ablauf der Lebensdauer.

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